Staatsziel Klimaschutz: „Ambitionierter Klimaplan legt Grundstein für klimaneutrales Hamburg“

3. Dezember 2019

Der Hamburger Senat hat heute den zweiten Hamburger Klimaplan und das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Darin werden die umfangreichen Maßnahmen für den Klimaschutz, die zum Erreichen der Klimaschutzziele des Pariser Abkommens von 2015 notwendig sind, in den Bereichen Wärme, Mobilität und Wirtschaft verbindlich festgeschrieben. Hamburg will damit bis zum Jahr 2030 55 Prozent weniger CO2-Emissionen ausstoßen als im Jahr 1990. Bis 2050 soll Hamburg klimaneutral sein. Klimaschutz wird zudem als Staatsziel in der Hamburgischen Verfassung verankert. Trotz Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums hat Hamburg seit 2012 seine CO2-Emissionen kontinuierlich reduziert.

Mit dem zweiten Klimaplan legt der Hamburger Senat unter Bürgermeister Peter Tschentscher den Grundstein dafür, dass wir Hamburg zu einer klimaneutralen Metropole weiterentwickeln können. Wir wollen den Klimaschutz als offizielles Staatsziel in die Hamburgische Verfassung aufnehmen. Unsere Vorarbeit mit dem Masterplan Klimaschutz 2013, die zum ersten Hamburger Klimaplan 2015 führte und auch der bereits beschlossene Ausstieg aus der Kohleverfeuerung bei der Fernwärme haben uns eine wirklich gute Ausgangsposition verschafft, um die CO2-Emissionen im Vergleich mit dem Jahr 1990 in der nächsten Dekade um 55 Prozent zu reduzieren.

Als SPD haben wir darauf geachtet, dass dieser Weg für alle Hamburgerinnen und Hamburger gangbar ist. Klimaschutz kann nur gelingen, wenn wir ihn als gesamtgesellschaftliche Herausforderung begreifen und alle Hamburgerinnen und Hamburger mitnehmen. Wenn wir eine Stadt der guten Perspektiven für alle Menschen bleiben wollen, dürfen wir Ökologie, Ökonomie und Soziales nicht gegeneinander ausspielen, sondern müssen alle drei Bereiche bei Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes auf innovative Art und Weise miteinander verbinden. Wir haben nun einen konkreten Fahrplan, der den erforderlichen Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen Stadt detailliert beschreibt. Jetzt gilt es, die Ärmel hochzukrempeln und sich gemeinsam mit der Stadtgesellschaft an die Umsetzung zu machen.

Emissionsfreie Bahnen, Busse und Autos, ein neues Fernwärmekonzept und eine Wasserstoffstrategie – das sind nur drei Beispiele für Maßnahmen in Hamburg zum Klimaschutz, um die ehrgeizigen CO2-Einsparziele zu erreichen. Das jährliche Monitoring zum Stand der Umsetzung sorgt dafür, dass die Verantwortlichen sofort nachbessern müssen, wenn die vorgegebenen Ziele verpasst werden. So stellen wir sicher, dass die Klimaziele erreicht werden.

Hamburg geht voran und setzt mit diesem Klimaplan unter anderem mit einer klimaneutralen Verwaltung bis 2030 ein klares Zeichen in der Klima- und Umweltpolitik. Es ist richtig, dass wir dabei auch die jetzt schon erfahrbaren Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigen und Schutzmaßnahmen vor Folgen wie Starkregen, Hitzeperioden oder einen steigenden Meeresspiegel ergreifen.

Hintergrund

Der neue Hamburger Klimaplan ist eine Fortschreibung des Klimaplans von 2015, der auf dem Masterplan Klimaschutz von 2013 zurückgeht. Er berichtet über die bereits erreichten Ziele und aktualisiert diese mit Blick auf die Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens. Aus dem Klimaplan geht hervor, dass Hamburg trotz Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums seit 2012 seine CO2-Emissionen kontinuierlich reduziert hat. Auch wird Hamburg sein Ziel aus dem Klimaplan 2015, bis 2020 zwei Millionen Tonnen CO2-Emissionen gegenüber 2012 zu mindern, einhalten. Darüber hinaus formuliert der Klimaplan die neuen CO2-Einsparziele und legt anhand von vier Transformationspfaden „Wärmewende“, „Mobilitätswende“, „Wirtschaft“ und „Klimaanpassung“ die notwendigen Maßnahmen dar, um die städtischen Klimaziele zu erreichen. Das Klimaschutzgesetz verankert die Ziele und zentralen Maßnahmen gesetzlich. Zudem wird festgelegt, dass ein neues Gremium, der „Hamburger Klimabeirat“, zu schaffen ist, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Bereiche zusammensetzt und bei der Umsetzung der Hamburger Klimapolitik beratend tätig werden soll. In der Hamburgischen Verfassung wird darüber hinaus in der Präambel nach Satz 9 die Formulierung eingefügt: „Insbesondere nimmt die Freie und Hansestadt Hamburg ihre Verantwortung für die Begrenzung der Erderwärmung wahr.“ Damit wird Klimaschutz Hamburger Staatsziel.

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