Klimaplan, Klimagesetz und Verfassungsänderung: Hamburg ist bundesweit Vorbild beim Klimaschutz

Im Rahmen der gestrigen Bürgerschaftssitzung werden der Hamburger Klimaplan sowie in erster Lesung das Klimaschutzgesetz und die Aufnahme des Klimaschutzes in die Hamburgische Verfassung behandelt. Damit kommt Hamburg seiner Verantwortung nach und bringt weitere Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg. Mit Fortschreibung des Klimaplans soll Hamburg bis zum Jahr 2030 55 Prozent weniger CO2-Emissionen ausstoßen als noch im Jahr 1990 und bis 2050 klimaneutral sein. 

Für uns als SPD ist der Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Wenn wir eine Stadt der guten Perspektiven für alle Menschen bleiben wollen, dürfen wir Ökologie, Ökonomie und Soziales nicht gegeneinander ausspielen, sondern müssen alle drei Bereiche im Sinne des Klimaschutzes auf innovative Art und Weise miteinander verbinden und alle Menschen mitnehmen. So kann uns wirklich konsequenter und nachhaltiger Klimaschutz gelingen.

Mit dem heutigen Bürgerschaftsbeschluss zur Verfassungsänderung und dem sehr anspruchsvollen Klimaschutzgesetz nimmt Hamburg seine Verantwortung für den Klimaschutz wahr und bringt weitere konkrete Maßnahmen auf den Weg.

Die ausführlichen Beratungen zu den verschiedenen Vorhaben zum Klimaschutz in Hamburg haben gezeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg, weil wir den Klimaschutz in einer für ganz Deutschland beispielhaften Weise voranbringen.

Mit unserem heutigen Zusatzantrag greifen wir weitere Hinweise von Fachleuten auf: So soll das Statistikamt Nord aktuellere Energie- und CO2-Verbrauchsdaten liefern,  um das Monitoring der Maßnahmen des Klimaplans effektiv durchführen zu können. Wir wollen unsere Anstrengungen zur Behebung des Fachkräftemangels noch einmal verstärken, um beispielsweise das Ziel der vermehrten energetischen Sanierung von Gebäuden erreichen zu können. Das geht nur mit vielen qualifizierten Handwerkerinnen und Handwerkern. Und wir wollen, dass sich der Senat weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzt, dass Erneuerbare Energie wirtschaftlich, flexibel und netzdienlich eingesetzt werden kann.

Dass wir am Ende wegen des anstehenden Notifizierungsverfahrens das Klimaschutzgesetz doch noch ändern mussten, ist ärgerlich, aber verkraftbar. Die nächste Bürgerschaft wird nach Abschluss des Verfahrens die Regelungen zum Verbot des Neuanschlusses und des Ersatzes von Ölheizungen, Klimanlagen und Stromdirektheizungen neu einfügen. Die Festschreibung des Klimaschutzes in der Hamburgischen Landesverfassung ist ein kraftvoller Motor für die Weiterentwicklung des Klimaschutzes. Denn die Verfassungsänderung bedeutet eine Selbstbindung der Politik, Klimaschutz umzusetzen und weiterzuentwickeln.

Hintergrund:

Seit Vorstellung des Klimaplans durch den Senat Anfang Dezember haben eine öffentliche Anhörung, zwei Expertenanhörungen mit vier Ausschüssen, eine Senatsbefragung sowie eine Beratung der Verfassungsänderung im Verfassungsausschuss stattgefunden. Rot-Grün hat zudem Hinweise der Sachverständigen in einem heute eingebrachten Zusatzantrag aufgenommen – hier der Link:

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/69599/klimaplan_und_klimaschutzgesetz_ergaenzungen_nach_den_sachverstaendigenanhoerungen_in_den_ausschuessen_fuer_umwelt_und_energie_stadtentwicklung_verkeh.pdf

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