In der heutigen Sitzung befasst sich die Bürgerschaft mit einem interfraktionellen Antrag zur norddeutschen Energiewende, der die gute Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein unterstreicht. Mit der gemeinsamen Initiative, die aus der letzten Sitzung des länderübergreifenden Ausschusses Hamburg/Schleswig-Holstein hervorgegangen ist, setzen sich die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und Linke dafür ein, bestehende Regularien zu erweitern, um Erneuerbare Energien gegenüber fossilen Brennstoffen stärker konkurrenzfähig zu machen (siehe Anlage). Ein gleichlautender Antrag steht heute auch im Kieler Landtag auf der Tagesordnung.
Aus der Stromwende soll in Hamburg und Schleswig-Holstein eine Energiewende auf Basis der Erneuerbaren Energien werden. Dazu muss der regulatorische Rahmen aber so angepasst werden, dass Projektinnovationen und Lösungen entwickelt und auch in die Praxis umgesetzt werden können. Nur mit einer solchen veränderten Regulatorik können erneuerbare Energien tatsächlich für eine sichere Energieversorgung für Haushalts- und Industrieverbraucher wirtschaftlich eingesetzt werden. Die Techniken sind längst da. Aber die neue Energiewelt ist verschlossen und durch einen überholten Rechtsrahmen werden viele denkbare Projekte unwirtschaftlich. Die von der Bundesregierung vor einem Jahr erlassene Experimentierklausel, um Projektteilnehmern wirtschaftliche Nachteile erstatten zu können, ist viel zu schwerfällig und hat sich in der Praxis als nicht weitreichend genug erwiesen. Das muss überarbeitet werden, dafür setzen wir uns mit unserer Initiative ein.
Durch das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Projekt ‚Norddeutsche Energiewende 4.0‘ sind Hamburg und Schleswig-Holstein eng verbunden. Beide Bundesländer wollen die Energiewende zum Laufen kriegen. Weil Schleswig-Holstein bereits soweit auf der Erzeugungsseite und Hamburg durch seine Industrie und den Hafen ein großer Energieverbraucher ist, bietet es sich an, dafür zu sorgen, dass die Erneuerbaren Energien aus Schleswig-Holstein auch in Hamburg genutzt werden können. Öffentliche und private Unternehmen sowie Hochschulen arbeiten an Lösungsansätzen und innovativen Geschäftsmodellen. Darum ist es wichtig und notwendig, dass beide Länder dieses Projekt auch politisch stützen.
Hintergrund:
Mehr als 60 öffentliche und private Unternehmen und Institutionen aus beiden Bundesländern haben sich 2015 in dem Forschungs- und Demonstrationsprojekt „Norddeutsche Energiewende 4.0“ (NEW 4.0) zusammengeschlossen. Die Bundesregierung fördert NEW 4.0 aus dem Programm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ – kurz SINTEG – mit 40 Millionen Euro. In diesem Zusammenhang hatte die Bundesregierung vor einem Jahr eine sogenannte Experimentierklausel erlassen, damit sich die Projektteilnehmer bis 2022 wirtschaftliche Nachteile erstatten lassen können, die ihnen durch die Projektteilnahme entstehen.
Im Norden Deutschlands ist die Energiewende bereits weit vorangeschritten durch den starken Ausbau von On- und Offshore-Windparks und tausenden von Solarenergieanlagen. Das Projekt NEW 4.0 will die Machbarkeit der Energiewende demonstrieren und zeigen, wie sich die Region Hamburg und Schleswig-Holstein mit 4,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern bereits 2035 zu 100 Prozent sicher, kostengünstig, umweltverträglich und gesellschaftlich akzeptiert mit erneuerbarem Strom versorgen und so ihre CO2-Emissionen um 50 bis 70 Prozent reduzieren kann. Als Zwischenziel ist vorgesehen, die Region bereits 2025 zu 70 Prozent mit erneuerbarem Strom zu versorgen, indem Schleswig-Holstein als großer Erzeuger erneuerbarer Energien und Hamburg als Industriestandort mit zahlreichen Großverbrauchern zusammengeführt werden.