Der Aufsichtsrat der Wärmegesellschaft verständigte sich gestern darauf, dieses Jahr keine Entscheidung zum Bau eines neuen innovativen Gas- und Dampf-Kraftwerks in Wedel zu treffen. Die Entscheidung zur Zukunft der Fernwärme in Hamburg und zur Nachfolge für das Kraftwerk in Wedel fällt im Jahr 2016. Jetzt werden sämtliche Alternativen entscheidungsreif bewertet, um einen Fahrplan für eine künftige Fernwärmeversorgung in Hamburg zu erarbeiten.
Es ist sinnvoll, vor dem Hintergrund offener energiewirtschaftlicher und rechtlicher Fragen die Investitionsentscheidung zum Ersatz des alten Kohlekraftwerkes Wedel solange auszusetzen, bis Klarheit herrscht. Wenn im kommenden Jahr alle Fakten auf dem Tisch liegen, müssen mögliche Varianten – auch in Bezug auf Standort und Technik – für eine klimafreundliche und sozialverträgliche Wärmeversorgung als Ersatz für das abgängige Kohlekraftwerk in Wedel auch auf ihre Wirtschaftlichkeit analysiert werden.
Obwohl verschiedene Vorschläge nach dem Gutachterprozess vorliegen, fehlt noch die Antwort, welcher Weg sich rechnet und welche Lösung letztlich aufgrund der Rahmenbedingungen auch umsetzbar ist. Schließlich soll die Fernwärme in Hamburg nicht nur klimafreundlich und wirtschaftlich, sondern auch bezahlbar sein. Unter Berücksichtigung von Planungs- und Umsetzungszeiten wird man dabei wohl nicht umhin kommen, das alte Heizwerk so nachzurüsten, dass für einen Übergang von ein paar Jahren die Fernwärmeversorgung mit dem alten Heizwerk in der Stadt sichergestellt wird.
Das halten auch wir für sinnvoll: Denn niemand soll und will in Hamburg frieren, weil die Heizung nicht geht.
Der Hintergrund:
Seit Anfang 2014 untersucht (im Auftrag der Umweltbehörde) das Beratungsunternehmen BET (Büro für Energiewirtschaft und technisch Planung
GmbH) die verschiedenen Handlungsalternativen zum Bau eines GuD-Kraftwerks am Standort Wedel. Der Gutachter-Prozess wurde in einem offenen und transparenten Verfahren durchgeführt. Es nahmen neben Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaftsfraktionen und der Handelskammer, des Steuerzahlerbundes sowie der Arbeitnehmervertretungen auch Akteure von NGOs teil. Das von BET vorgelegte Gutachten gibt keine klare Empfehlung zugunsten einer Variante ab, sondern stellt ausführlich verschiedene Alternativen zur Diskussion, die nun weiter untersucht werden müssen.