Expertenanhörung im Ausschuss für Umwelt und Energie – Fluglärmschutz in Hamburg auf gutem Weg

Der Ausschuss für Umwelt und Energie hatte gestern Abend zur Expertenanhörung zum Thema Fluglärmschutz geladen. Neun Expertinnen und Experten berichteten in der fünfstündigen Sitzung über Stand und Entwicklungsmöglichkeiten von Fluglärmschutz und stellten Hamburg im Großen und Ganzen ein gutes Zeugnis aus. Von den geladenen Expertinnen und Experten wurde anerkannt, dass in Hamburg eine Reihe von lärmmindernden Maßnahmen durchgesetzt wurde, um die Hamburg durchaus – zum Beispiel aus Frankfurt – beneidet wird. So wurde aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung das so genannte Flachstartverfahren abgeschafft. Auch die Festlegung der Bahnbenutzungsregeln nach Lärmschutzkriterien traf auf Anerkennung. Den Gründen für zunehmende Abweichungen von der Regel müsse allerdings nachgegangen werden.

Beim Fluglärmschutz muss sich Hamburg nicht verstecken. Wir arbeiten kontinuierlich weiter an Verbesserungen und sinnvollen Vorschlägen im Interesse der Anliegerinnen und Anlieger werden wir uns selbstverständlich nicht verschließen.

Trotzdem bleibt Kritik an der Verspätungssituation am Hamburger Flughafen. Vor allem die Zunahme der Verspätungen nach 23.00 Uhr ist uns ein Dorn im Auge. Meine Fraktion setzt darauf, dass bereits beschlossene Maßnahmen Wirkung entfalten, wie z. B. die auf bis zu 700 Prozent erhöhten lärm- und zeitabhängigen Start- und Landegebühren für Verspätungen nach 23.00 Uhr, aber auch das harte Durchgreifen mit Ordnungswidrigkeitenverfahren, bei der Missachtung des Nachtflugverbots nach 24.00 Uhr. So hatte die Umweltbehörde kürzlich Strafzahlungen von 468.000 Euro gegen eine Fluggesellschaft verhängt.

Die Anhörung hat auch gezeigt, dass Verspätungen nicht nur ein Hamburger Phänomen sind. Die Ursachen sind vielfältig. So hat die Zunahme des Flugverkehrs europaweit zu einer Verschlechterung der Pünktlichkeit geführt. Auch die Zunahme von Extremwetterlagen macht der Fliegerei immer häufiger Probleme.

Nachweislich vermeidbare Verspätungen wie zum Beispiel aufgrund zu eng kalkulierter Umläufe der Flieger wollen wir möglichst abstellen. Dazu muss der Nachweis der Vermeidbarkeit erbracht werden. Pünktlichkeit liegt aber durchaus auch im Interesse der Fluggesellschaften, weil sie damit vor ihren Kunden Punkten können.

Ein weiteres Ergebnis der Expertenbefragung war, dass Flüge aus Lärmschutzgründen nicht einfach „verboten“ werden können – zumal viele Hamburgerinnen und Hamburg es durchaus zu schätzen wissen, einen Flughafen gewissermaßen vor der Tür zu haben. Der Flughafen ist darüber hinaus ein wichtiger Standortfaktor und Arbeitgeber in der Stadt. Aufgabe der Politik ist es, hier einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten.

Hintergrund:

In der letzten Legislaturperiode wurde mit allen Fraktionen ein 16-Punkte-Plan gegen Fluglärm beschlossen. Dadurch wurden viele Verbesserungen angeschoben, wie die Einführung der Allianz für den Fluglärmschutz, in der ein intensiver Austausch zwischen dem Flughafen, den Betroffenen, der Verwaltung und der Politik stattfindet.

Wir haben die Arbeit der Fluglärmschutzbeauftragten durch eine eigene gesetzliche Grundlage maßgeblich gestärkt. Das hat dazu geführt, dass die Fluglärmschutzbeauftragte bundesweit einmalige Gegenmaßnahmen ergriffen hat und seit kurzem Strafzahlungen inklusive Gewinnabschöpfung an Airlines verhängt, die die Nachtruhe wiederholt nicht eingehalten haben.

Beitrag teilen

Share on facebook
Share on google
Share on twitter
Share on linkedin
Share on pinterest
Share on print
Share on email