Automobilindustrie verantwortlich für Durchfahrtsbeschränkungen

Seit heute gelten in zwei Straßen in Altona Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge.

Nach dem Diesel-Skandal muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass manipulierte Fahrzeuge nachgerüstet werden. Würden Fahrzeuge so sauber sein, wie vorgeschrieben, hätten wir keine Probleme mit der Luftreinhaltung! Das belegt auch der Luftreinhalteplan.

Danach geht der Senat davon aus, dass die Maßnahmen so schnell wie möglich Wirkung zeigen. Die Grenzwerte in der Max-Brauer-Alle und der Stresemannstraße sollen spätestens 2020 eingehalten und die Beschränkungen wieder aufgehoben werden. Die Beschränkungen gelten nur für Durchgangsverkehre, nicht für Anlieger und Besucher sowie für Handwerker, Taxen oder Krankenwagen, Busse oder Müllfahrzeuge. Das heißt: Ziel und Quellverkehr ja – Durchfahrtsverkehr nein.

Verantwortlich für die Dieseldurchfahrtsbeschränkungen ist nicht die Hamburger Politik, sondern die Automobilindustrie. Sie hat mit Softwaremanipulation ihre Kunden getäuscht und dafür gesorgt, dass die als sauber geltenden Dieselfahrzeuge in Wahrheit Dreckschleudern sind, die unsere Städte übermäßig mit Stickoxid vollblasen. Ausbaden müssen das im Moment Städte und Gemeinden, indem sie mit sehr teuren und im Einzelnen auch unpopulären Maßnahmen gegen die unzulässige Stickoxidfracht ankämpfen, weil die EU zu Recht verlangt, dass die Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Abgasen geschützt werden.

Die Bundesregierung muss die Autoindustrie zwingen, Fahrzeuge, die mit manipulierter Software fahren, so nachzurüsten, dass sie die vorgegebenen Emissionswerte einhalten. Dann hätten wir keine Probleme und brauchten keine Verkehrsbeschränkungen mehr.

Gelackmeiert ist der Autokunde, der nun in seiner Mobilität eingeschränkt ist und gegebenenfalls noch einen Vermögensschaden hinnehmen muss, weil sein relativ neues Dieselfahrzeug auf dem Markt nichts mehr wert ist. Ich bin froh, dass die EU-Kommission auch Druck macht, dass die EU-Vorschriften zur Typengenehmigung von Automobilen umgesetzt werden.

Hintergrund:

Heute treten in Hamburg zwei Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge in Kraft. Auf einem Abschnitt der Max-Brauer-Alle dürfen Fahrzeuge, die nicht mindestens die Euronorm 6 erfüllen nicht mehr passieren – gleiches gilt für einen Teil der Stresemannstraße, hier aber nur für Lkw. Damit setzt Hamburg eine EU-Richtlinie zur Luftreinhaltung um. Die Beschränkungen sind Teil des Hamburger Luftreinhalteplans, der seit Juni 2017 gilt.

Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Februar dieses Jahres, das Durchfahrtsbeschränkungen für zulässig erklärt, kann Hamburg diese auch umsetzen. Andernfalls drohen Strafen oder Zwangsmaßnahmen der EU.

Die Luftqualität in Hamburg hat sich seit 2012 stetig verbessert. Überschritten wird nur der Jahresmittelwert für Stickoxid, alle anderen Grenzwerte für Schadstoffe – auch Feinstaub – werden in Hamburg eingehalten. Für das Stickoxidproblem ist der hohe Anteil von Dieselfahrzeugen, die aufgrund von Manipulationen doppelt so viel giftiges Reizgas ausstoßen, wie erlaubt.

Hamburg will mit einem umfangreichem Ausbau des ÖPNV, des Radverkehrs und der Elektromobilität, ferner der Beschaffung emissionsfreier Busse sowie einer sauberen Landstromversorgung von Container- und Kreuzfahrtschiffen und sauberen Antrieben im Hafenverkehr bei Fähren den Stickoxidgrenzwert schnellstmöglich einhalten. Der Senat geht davon aus, dass diese Maßnahmen Wirkung zeigen und die Durchfahrtsbeschränkungen damit schon bald nicht mehr nötig sein werden. Die Grenzwerte in der Max-Brauer-Alle und der Stresemannstraße sollen so schnell wie möglich, spätestens 2020 eingehalten werden und die Beschränkungen wieder aufgehoben werden.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte der Stadt bereits 2014 aufgegeben, bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans auch verkehrsbeschränkende Maßnahmen zu prüfen und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzuwägen, um die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten. Dem ist die Umweltbehörde mit der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans nachgekommen und hat Durchfahrbeschränkungen für Dieselfahrzeuge in der Max-Brauer-Alle (PKW und LKW schlechter als Euro6) und der Stresemannstraße nur für LKW schlechter Euro6) geplant. Anders sind die Grenzwerte in den beiden Straßenabschnitten über eine Länge von 580 und 1600 m nicht einzuhalten.

Die Grenzwerte auf Umleitungsstrecken werden nicht überschritten. Das war Bedingung für die Umleitungen.

Die Messstandorte sind nicht willkürlich gewählt, sondern folgen europaweiten Vorgaben, deren Einhaltung sogar der Bundesverkehrsminister bestätigt.

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