Fluglärmschutz wird weiter gestärkt – Flachstartverfahren soll eingeschränkt werden

„Von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über Fluglärm beschweren, wird immer wieder vorgebracht, dass sie sich vom sogenannten Flachstartverfahren besonders stark belastet fühlen. Nun setzen sich Senat und der Flughafen   gegenüber den Airlines aus Lärmschutzgründen für einen Verzicht auf einen Cutback in Höhe von 1000 Fuß ein  – wie das Verfahren auch genannt wird –  und werden zeitnah eine entsprechende Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch (AIP) für Hamburg vornehmen lassen.

Das bestätigt der Senat in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage von SPD- und  Grünen-Abgeordneten (siehe Anlage). Dazu Monika-Schaal: „Ich begrüße die gemeinsame Initiative vom Hamburger Flughafen und dem Senats, den Lärmschutz weiter voran zu bringen.“

 

 

Pressemitteilung der SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg

033 / 14. Februar 2017

Fluglärmschutz wird weiter gestärkt – Flachstartverfahren soll eingeschränkt werden

Wie eine Schriftliche Kleine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Monika Schaal und Andreas Dressel (SPD) sowie Anjes Tjarks und Ulrike Sparr (Grüne) ergab, soll das umstrittene Flachstartverfahren am Hamburger Flughafen eingeschränkt und damit der Lärmschutz weiter gestärkt werden (siehe Anlage). Seit 2012 wenden viele Airlines das sogenannte Flachstartverfahren auch in Hamburg an, um Treibstoff zu sparen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. In den Sitzungen der Fluglärmschutzkommission wurde deutlich, dass einige Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Umland dieses veränderte Startverfahren als Steigerung der bestehenden Lärmemissionen empfinden. Der Flughafen Hamburg und der Hamburger Senat setzen sich deshalb für einen Verzicht auf das Flachstartverfahren ein. Dazu wird zeitnah eine entsprechende Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch (AIP) für Hamburg angestrebt.

Dazu Monika Schaal, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Ich begrüße die gemeinsame Initiative des Hamburger Flughafens und des Senats, das Flachstartverfahren einzuschränken. Auch mit dieser Maßnahme setzen wir ein konkretes Zeichen dafür, dass wir den Fluglärmschutz sehr ernst nehmen. Wir behalten die Entwicklung rund um den Flughafen weiter im Blick – auch und gerade im engen Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den örtlichen Initiativen. Neben dem Verzicht auf das Flachstartverfahren sorgen wir mit den zahlreichen Vorhaben des im vergangenen Jahr beschlossenen 16-Punkte-Plans dafür, den Fluglärm im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner weiter Stück für Stück zu reduzieren. Wir wollen mehr und besseren Lärmschutz, ohne die notwendige Entwicklung unseres Flughafens einzuschränken.“

Dazu Ulrike Sparr, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Zahl der Passagiere, die über Hamburg starten und landen, ist im vergangenen Jahr um 4 Prozent gestiegen, die der Flugbewegungen immerhin um mehr als 1 Prozent. Das ist problematisch für das Klima, setzt aber gerade auch die Anwohnerinnen und Anwohner zusätzlichem Lärm aus. Deshalb ist es absolut richtig und überfällig, dass Senat und Flughafen jetzt reagieren und eine Initiative gegen die lauten Flachstartverfahren starten. Damit setzen wir auch einen weiteren Punkt des 16-Punkte-Plans um.“

Hintergrund:
Beim Flachstartverfahren liegt die Cutback-Höhe, also die Höhe, in der Flugzeuge nach dem Start die Klappen einfahren und die Triebwerksleistung zurücknehmen, deutlich niedriger als bei anderen Varianten. In der Regel beträgt sie 1.000 statt 1.500 Fuß. Die professionellen Fluglärmmessungen des Hamburger Flughafens haben ergeben, dass die Auswirkungen dieses veränderten Startverfahrens wesentlich von der eigenen Position in Bezug zum Flugzeug abhängen. In unmittelbarer Flughafennähe hat der Geräuschpegel um bis zu 2 dB(A) zugenommen. An anderen Messstellen konnte keine spürbare Veränderung nachgewiesen werden.

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